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"Zensurmaschinen", "Schnapsidee" & Eingrenzung der Meinungsfreiheit. Oder: Artikel 11 & 13 der Reform des Urheberrechts

Die potentielle Tragweite der Entscheidung, die am gestrigen Mittwoch im EU-Parlament getroffen wurde, ist immens - und doch taktisch getroffen. Während des Asyl-Streits und der Fußball-Weltmeisterschaft schafft es diese Nachricht viel zu selten auf die Titelseiten der Tageszeitungen und Online-Portale.

Doch worum geht es? Das EU-Parlament hat über einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt abgestimmt. Auf die genauen Inhalte wird in den nächsten Absätzen noch eingegangen. 

Der Vorschlag der EU-Kommission zur Einrichtung von "Upload-Filtern" (u.a.) stößt bei Politik, digitalen Verbänden und Verbraucherschützern auf heftige Kritik. 

Insgesamt fällt dieser Vorschlag wohl unter die Kategorie "gut gemeint, schlecht gemacht".

Artikel 11

Die Idee des Artikels 11 ist, dass Suchmaschinen wie Google Verlage an ihren Einnahmen beteiligen, wenn sie (z.B. in Google News, siehe Bild) auf die Inhalte deren Verlage verlinken. 

Es wird also eine Art "Leistungsschutzrecht für Verlage" oder eine "verpflichtende Linkgebühr" eingeführt, die die Suchmaschinen an die Verlage abzuführen haben. 

Auf die Kritik am Artikel 11 wird weiter unten genauer eingegangen.

Artikel 13

Der Artikel 13 mach Plattformen wie Youtube und Facebook direkt für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich. Konkret müssen private Unternehmen nun Inhalte vorher filtern, ansonsten drohen ihnen Strafen. Bisher mussten diese Plattformen erst handeln, wenn der Rechteinhaber sie auf einen  Verstoß hingewiesen hat.

 

In der Begründung der Kommission heißt es im Wortlaut:

 

Der Vorschlag erhält Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und der Ausgewogenheit der Vertragsverhältnisse zwischen Autoren und ausübenden Künstlern einerseits und denjenigen, denen sie ihre Rechte übertragen, andererseits. Allgemein wird erwartet, dass die in Titel IV des Vorschlags vorgeschlagenen Maßnahmen, die auf die Schaffung eines funktionsfähigen Marktes für Urheberrechte abzielen, sich mittelfristig positiv auf die Produktion und die Verfügbarkeit von Inhalten und auf den Medienpluralismus auswirken und somit auch für die Verbraucher von Nutzen sind.

[...]

Diensteanbieter der Informationsgesellschaft, die große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände in Absprache mit den Rechteinhabern speichern oder öffentlich zugänglich machen, ergreifen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die mit den Rechteinhabern geschlossenen Vereinbarungen, die die Nutzung ihrer Werke oder sonstigen Schutzgegenstände regeln, oder die die Zugänglichkeit der von den Rechteinhabern genannten Werke oder Schutzgegenstände über ihre Dienste untersagen, eingehalten werden. Diese Maßnahmen wie beispielsweise wirksame Inhaltserkennungstechniken müssen geeignet und angemessen sein. Die Diensteanbieter müssen gegenüber den Rechteinhabern in angemessener Weise darlegen, wie die Maßnahmen funktionieren und eingesetzt werden und ihnen gegebenenfalls über die Erkennung und Nutzung ihrer Werke und sonstigen Schutzgegenstände Bericht erstatten.

 

 

Die große Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag eine solche Regelung im Übrigen bereits abgelehnt. 

Kritik

Artikel 11

Eine ähnliche (landesbezogene) Regelung gab es bereits in Deutschland und Spanien.

In Deutschland ist diese bereits grandios gescheitert, da die Prozesskosten die Einnahmen um ein vielfaches überstiegen haben. 

In Spanien hatte diese Regelung zur Folge, dass Google News seinen Dienst einstellte. Die Verlage verzeichneten daraufhin einen immensen Rückgang an Klicks, was sich natürlich auf deren Einnahmen (durch weniger Werbeimpressionen etc.) auswirkte.

Artikel 13

Der Gedanke der Richtlinie ist sicher nicht falsch: Die Werke der Urheber müssen geschützt werden und die Urheber müssen für ihre Leistungen und Veröffentlichungen entlohnt werden. Dennoch gibt es andere Möglichkeiten, das zu tun, als das blockieren von eventuell unrechtmäßigen Veröffentlichungen wie das Content-ID-System von Youtube.

Der Hauptkritikpunkt in dieser Vorgehensweise besteht darin, dass der Artikel 13 die Meinungsfreiheit einschränkt. De facto übertragt das Parlament den großen Konzernen die Entscheidung, welche Inhalte online veröffentlicht werden dürfen und welche nicht. Das spielt den großen Plattformen natürlich in die Hände. Julia Redas, Politikerin der Piratenpartei im EU-Parlament, bezeichnet diese Filter als "völlig unverhältnismäßig"  und als "Zensurmaschinen".  Es ist davon auszugehen, dass die Plattformen lieber zu viel blockieren als zu wenig, sodass "Overblocking" betrieben wird, also ein blockieren von eigentlich rechtmäßig eingestellten Inhalten.

Der EuGH hat bereits zwei mal entschieden, dass eine Vorabfilterung das Recht auf Meinungsfreiheit beschränkt.

Wie geht es weiter?

Generell muss das Ergebnis des Parlaments im Juli noch durch das Plenum bestätigt werden. Sollte das Plenum dieser Richtlinie auch noch zustimmen, ist es gut möglich, dass die Richter des EuGH bald erneut die Grundrechte der Bürger vor den Politikern schützen müssen.

Man darf/muss tatsächlich gespannt sein, wie es mit dem freien Internet weiter geht.